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FAQ

Die häufigsten Fragen

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem sogenannten „materiellen Versicherungsbeginn“. Dieser startet grundsätzlich mit dem im Vertrag definierten Datum. Wurde eine vorläufige Deckung oder ein Sofortschutz vom Versicherer gewährt, gilt seine Leistungspflicht mit der Zusage

Die private Krankenversicherung zahlt, abhängig vom gewählten Tarif, bei medizinisch notwendigen Behandlungen.
Für die Behandlung von COV-Symptomen, bspw. in einer Krankenheilanstalt, besteht somit Leistungspflicht des Versicherers.

Für die Zeit in Quarantäne, egal ob daheim oder in einem Quarantänezentrum, mit der keine medizinische Behandlung einhergeht, werden idR. keine Leistungen der privaten Krankenversicherung erbracht.

Die Meldung eines Schadens hat in der Regel unverzüglich zu erfolgen. Das bedeutet, dass der Versicherer ohne unnötige Verzögerungen informiert werden muss.

Versicherungs­bedingungen sind ein wesentlicher Teil und Grundlage des Versicherungsvertrages. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Beteiligten am jeweiligen Vertrag.

KFZ-Haftpflichtversicherungen können jährlich zum Ablauf ordentlich gekündigt werden. Zu beachten ist dabei die Kündigungsfrist von 1 Monat. Gleiches gilt für Kasko– und Insassenunfallversicherungen, bei denen aber auch längere Laufzeiten vereinbart worden sein können.

Für einen Wechsel des Versicherers muss der aktuelle Vertrag gekündigt werden und der neue Versicherer eine Versicherungsbestätigung hinterlegen.

In Versicherungsverträgen wird häufig eine Indexklausel vereinbart, die Versicherungssummen und –prämien regelmäßig anpasst. (bspw. am VPI)

Bei KFZ-Versicherungsverträgen kann es neben der Indexanpassung auch an einem Haftpflichtschaden und der damit verbundenen Anpassung der Bonus/Malus-Stufe liegen, dass eine Prämie erhöht wird.