Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist jener zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer Geldbetrag, der im Schadenfall maximal ersetzt wird.

Der Versicherer haftet grundsätzlich nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Bei Personenversicherungen, wie bpsw. der Unfallversicherung, wird bei einem eingetretenen Schaden, unabhängig von der tatsächlichen Schadenhöhe, die dafür bestimmte und vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer bzw. die Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Bei Sachversicherungen, wie bspw. einer Haushaltsversicherung, hängt die Entschädigungsleistung des Versicherers u.a. von der tatsächlich ermittelten Höhe des Schadens  und dem Wert der Sache ab.

Gut zu wissen!

Achte bei Deinen Sachversicherungs-verträgen, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht.
Um sicher zu gehen empfiehlt es sich regelmäßig die Werte der versicherten Sachen zu überprüfen und ggf. den Versicherungsvertrag anzupassen.

  • Sollte die Versicherungssumme geringer als der -wert fixiert werden, besteht eine Unterversicherung. (VS < VW)
  • Übersteigt die Versicherungssumme den -wert, spricht man von einer Überversicherung. (VS > VW)

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