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Laufzeit

Die Dauer eines Versicherungsvertrages wird als Laufzeit bezeichnet.

Zu unterscheiden sind Versicherungsverträge mit einer bestimmten oder unbestimmten Laufzeit.
In der Regel werden Versicherungsverträge mit einer mehrjährigen bestimmten Laufzeit, häufig 10 Jahre, abgeschlossen. Zusätzlich werden sogenannte Verlängerungsklauseln vertraglich vereinbart, die sofern weder der Versicherungsnehmer noch der Versicherer kündigen, auch nach der vereinbarten Dauer den Vertrag immer um ein Jahr verlängern.

Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bereits nach 3 Jahren kündigen, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde.
Vorteil der langen Laufzeit für den Versicherungsnehmer ist, dass ein Dauerrabatt oder Treuenachlass die Höhe der Prämie verringert.

Private Krankenversicherungsverträge werden auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen.

Gut zu wissen!

Beachte bei einer vorzeitigen Kündigung Deines Versicherungsvertrages, bspw. durch eine außerordentliche Kündigung, dass unter Umständen Dauerrabatte vom Versicherer zurückgefordert werden.

Voraussetzung für eine Dauerrabatt-Rückforderung ist, dass die dafür vereinbarte Klausel bereits bei der Antragserstellung nachvollziehbar war. Zudem muss eine Dauerrabatt-Rückforderung  degressiv berechnet werden, d.h. jährlich weniger werden.

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§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, L, Vertragsbeendigung

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