Indexklausel
Eine Indexklausel in Versicherungsverträgen dient der Wertsicherung des jeweiligen Vertrages.
Sowohl die Prämie als auch die Versicherungssummen passen sich um den Prozentsatz der Indexanpassung an.
Diese Wertanpassungen finden regelmäßig gemäß Verbraucherpreisindex bzw. bei Gebäudeversicherungen gemäß Baukostenindex statt.
Der Vorteil einer Indexanpassung bei Unfall- und Lebensversicherung ist, dass durch die Wertanpassungen neben den Prämien auch Versicherungsleistungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung der versicherten Person regelmäßig erhöht werden.
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