Wechselkennzeichen

In Österreich können bis zu 3 Fahrzeuge als Wechselkennzeichen mit dem gleichen behördlichen Kennzeichen zugelassen werden.

Die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die motorbezogene Versicherungssteuer werden in diesem Fall nach dem kW/PS-stärksten Fahrzeug kalkuliert und nur für dieses dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben. Es ist also nur für 1 Fahrzeug die Haftpflichtprämie und Steuer zu bezahlen.

Bestehen bei den Fahrzeugen weitere Deckungen, wie bspw. Kaskoversicherungen, sind diese pro Fahrzeug zu bezahlen.

Gut zu wissen!

Eine wichtige vertragliche Obliegenheit ist, dass immer nur 1 Fahrzeug in Betrieb genommen wird, also das an dem die beiden Kennzeichentafeln angebracht sind.

Da die bis zu 2 übrigen Fahrzeuge, wenn sie nicht in Betrieb sind, keine Kennzeichen montiert haben, dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.