VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / WECHSELKENNZEICHEN2 / WIKI3 / KFZ-Versicherung4 / WECHSELKENNZEICHEN

Wechselkennzeichen

In Österreich können bis zu 3 Fahrzeuge als Wechselkennzeichen mit dem gleichen behördlichen Kennzeichen zugelassen werden.

Die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die motorbezogene Versicherungssteuer werden in diesem Fall nach dem kW/PS-stärksten Fahrzeug kalkuliert und nur für dieses dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben. Es ist also nur für 1 Fahrzeug die Haftpflichtprämie und Steuer zu bezahlen.

Bestehen bei den Fahrzeugen weitere Deckungen, wie bspw. Kaskoversicherungen, sind diese pro Fahrzeug zu bezahlen.

Gut zu wissen!

Eine wichtige vertragliche Obliegenheit ist, dass immer nur 1 Fahrzeug in Betrieb genommen wird, also das an dem die beiden Kennzeichentafeln angebracht sind.

Da die bis zu 2 übrigen Fahrzeuge, wenn sie nicht in Betrieb sind, keine Kennzeichen montiert haben, dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen

KFZ-Versicherung, W|Neuabschluss

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: VERSICHERTE PERSON Link to: VERSICHERTE PERSON VERSICHERTE PERSON Link to: PENSIONSSPLITTING Link to: PENSIONSSPLITTING PENSIONSSPLITTING
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen