Wechselkennzeichen
In Österreich können bis zu 3 Fahrzeuge als Wechselkennzeichen mit dem gleichen behördlichen Kennzeichen zugelassen werden.
Die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die motorbezogene Versicherungssteuer werden in diesem Fall nach dem kW/PS-stärksten Fahrzeug kalkuliert und nur für dieses dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben. Es ist also nur für 1 Fahrzeug die Haftpflichtprämie und Steuer zu bezahlen.
Bestehen bei den Fahrzeugen weitere Deckungen, wie bspw. Kaskoversicherungen, sind diese pro Fahrzeug zu bezahlen.
Eine wichtige vertragliche Obliegenheit ist, dass immer nur 1 Fahrzeug in Betrieb genommen wird, also das an dem die beiden Kennzeichentafeln angebracht sind.
Da die bis zu 2 übrigen Fahrzeuge, wenn sie nicht in Betrieb sind, keine Kennzeichen montiert haben, dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.