Wechselwirkungsschaden
Als Wechselwirkungsschaden bezeichnet man die Folgen des Ausfalles einer Produktionsanlage oder -maschine eines Betriebes auf andere Anlagen bzw. Maschinen des selben Betriebes oder eines anderen Betriebes, der ebenfalls dem Versicherungsnehmer gehört.
Ein versicherter Schaden beim Versicherungsnehmer oder einem in der gleichen Polizze versicherten Mitversicherten löst einen Betriebsstillstand beim Versicherungsnehmer bzw. beim Mitversicherten aus.
Beispiel:
Aufgrund eines Feuers im versicherten Betrieb kommt es zu einem Schaden an einer Engpassmaschine, die für den Fertigungsprozess eines Produktes essentiell ist. Da ohne diese Maschine die Produktion nicht aufrecht gehalten werden kann, kommt es zu Umsatzeinbußen, die existenzbedrohende Auswirkungen auf den Betrieb haben.
Solche Risiken sind in der Regel im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-versicherung mitversichert.
Ein Ausfall von sogenannten Engpassmaschinen, also solchen, die den Materialfluss in Produktionsstraßen beschränken, kann existenzbedrohende Auswirkungen auf den betroffenen Betrieb haben.
Der Abschluss einer Maschinenbruch-Versicherung in Verbindung mit einer Maschinenbruch-Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher ratsam, da sowohl die versicherte Maschine als auch der durch einen Unterbrechungsschaden entstehende Umsatzeinbruch abgesichert sind.
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