Kaskoversicherung

Durch eine Kaskoversicherung sind Schäden am (eigenen) versicherten Fahrzeug und dessen Teilen, welche durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges oder an dessen befestigten Teile entstehen, versichert.
Nicht versichert sind Brems-, Betriebs– und reine Bruchschäden sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Die Kaskoversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Basis für die Berechnung sind in der Regel der Listenneupreis und die Sonderausstattung. Je nach Vertragsgestaltung kann auch der Zeitwert des zu versichernden Fahrzeuges herangezogen werden, was aber nur selten angeboten wird.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der Elementarkasko, auch Teilkasko genannt, und der Kollisionskasko, die man als Vollkasko kennt. Am Versicherungsmarkt werden verschiedenste Varianten mit unterschiedlichen Deckungsumfängen angeboten.

In der Elementarkasko sind lt. den Musterbedingungen des österreichischen Versicherungsverbandes (VVO) Schäden gedeckt, wie:

  • Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm)
  • Brand und Explosion,
  • Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen,
  • Kollision mit Haarwild auf Straßen des öffentlichen Verkehrs

Optional können Bausteine wie Glasbruch der Windschutzscheiben und/oder Kleingläsern, Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse und weitere Zusatzdeckungen, abhängig vom Produktangebot des Versicherers, eingeschlossen werden.

In der Kollisionskasko sind neben den Risiken einer Elementarkaskoversicherung auch Schäden gedeckt, die durch Unfall, Vandalismus und Parkschaden entstehen.

Die Kaskoversicherung leistet bei Eintritt eines Teilschadens die Reparaturkosten, also die Aufwände für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert (abzügl. Wrackwert)

Wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, ist der räumliche Geltungsbereich der Kaskoversicherung mit Europa im geographischen Sinn definiert. Auch der zeitliche Geltungsbereich ist ident mit 1 Jahr, jedoch werden von vielen Versicherern mehrjährige Vertragslaufzeiten angeboten, was in der Regel mit entsprechenden Nachlässen verbunden ist.

Für die Kaskoversicherung gelten grundsätzlich die gleichen Ausschlüsse und Obliegenheiten wie für eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit dem Unterschied, dass eine Kaskoversicherung bei einer Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten leistungsfrei ist.

Beispiel:
Ein durch den Versicherungsnehmer verursachter Unfall aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden des/der Geschädigten und regressiert infolge vom Versicherungsnehmer. (bis zu EUR 11.000 pro Obliegenheitsverletzung; max. EUR 22.000)

Die Kaskoversicherung erbringt keine Leistung. Das beschädigte Fahrzeug des Versicherungsnehmers muss auf dessen Kosten repariert werden.

Gut zu wissen!

Deine Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die unmittelbar und plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf Dein Auto einwirken. Ein Schaden durch elektrische Einwirkung auf die Fahrzeugelektronik ohne direkten Blitzschlag ist grundsätzlich nicht gedeckt.
Dies könnte der Fall sein, wenn Du Dein Fahrzeug über Nacht an ein Batterieladegerät anschließt ohne die Batterie auszubauen und es zu einer Überspannung aufgrund eines indirekten Blitzschlages kommt.

Schäden durch Überspannung sind besonders bei Elektrofahrzeugen ein wichtiges Thema. Solltest Du Besitzer eines E-Autos o.ä. sein, achte auf die Bedingungen Deines Versicherers und kläre ab ob Schäden durch Überspannung mitversichert sind.

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