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Materieller Beginn

Der materielle Beginn eines Versicherungsvertrages ist der Tag, ab dem die Leistungspflicht des Versicherers beginnt. Also der Anfang des Versicherungsschutzes.
Neben dem materiellen Beginn gibt es auch einen technischen und formellen Beginn.

Gut zu wissen!

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz erst besteht, wenn die Polizze zugestellt wurde, außer es wurde eine vorläufige Deckung gewährt. Erfolgt bei Verträgen ohne vorläufige Deckung kein derartiger Hinweis verstößt der Versicherer gegen §1a VersVG und hätte im Schadenfall Leistung zu erbringen.
In der Regel sind die entsprechenden Hinweise auf den Antragsdokumenten angeführt.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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