Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient einerseits dem Schutz der Geschädigten eines Unfalles und andererseits dem Erhalt der Vermögenswerte des Schädigers.
Bei Eintritt eines Schadens, die aus der Benutzung des versicherten Fahrzeuges entstehen, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Gedeckt sind Personen-, Sach– und Vermögensschäden geschädigter Dritter.
Zudem werden unbegründete Forderungen abgewehrt und damit verbundene Kosten für die Verteidigung übernommen.
Für die Benutzung eines Fahrzeuges auf den Straßen Österreichs ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 7,79 Mio. (Stand 04/2022) laut §59 Kraftfahrgesetz (KFG) gesetzlich vorgeschrieben.
Der räumliche Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mit Europa im geographischen Sinn definiert. Der zeitliche Geltungsbereich beträgt 1 Jahr. Es besteht somit eine jährliche Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
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Damit eine behördliche Zulassung eines Fahrzeuges erfolgen kann, ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig, welche belegt, dass das Fahrzeug im vorgeschriebenen Ausmaß haftpflichtversichert ist. Man spricht von einer Versicherungspflicht, bei welcher der Versicherungsnehmer die Wahl der Versicherungsanstalt hat.
Neben dem KFG und den grundsätzlichen Regelungen des VersVG sind weitere Gesetze wie das EKHG und das KHVG zu beachten.
Versicherungsschutz gilt ab der behördlichen Zulassung, also mit Vorlage der Versicherungsbestätigung. Bis zum Einlangen der Polizze beim Versicherungsnehmer gilt automatisch eine vorläufige Deckung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer sofort ab der Zulassung Versicherungsschutz hat und mit seinem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren darf.
Mitversicherte Personen im Rahmen eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages sind:
– Eigentümer
– Halter
– Lenker
– Insassen
– Einweiser
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind zwei unterschiedliche Arten der Haftung relevant:
- Verschuldenshaftung (gem. ABGB)
Haftung aufgrund des unfallkausalen Verhaltens des Schädigers - Gefährdungshaftung (gem. EKHG)
verschuldensunabhängige Haftung, alleine durch die Benützung eines Fahrzeuges
Eine weitere Besonderheit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das sogenannte „direkte Klagerecht„, durch das ein Geschädigter einen Rechtsanspruch auf Leistung durch den Versicherer des Schädigers hat. Das bedeutet, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall direkt beim Versicherer des Schädigers seine Ersatzansprüche geltend machen kann.
Damit Leistung durch den Versicherer erbracht wird, sind die in den Bedingungen angeführten Ausschlüssen und Obliegenheiten zu beachten. Ausschlüsse sind bspw. die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sowie das Begehen strafbarer Handlungen, etc.
Bei Obliegenheiten unterscheidet man zwischen primären Obliegenheiten, also jene, die vor Eintritt eines Versicherungsfalles gelten, und sekundären Obliegenheiten, die nach Eintritt eines Versicherungsfalles gelten.
Primäre Obliegenheiten sind bspw. das Fahrzeug nicht unter Alkoholeinfluss zu lenken, nicht mehr Personen zu befördern als die Typengenehmigung des Fahrzeuges erlaubt, eine passende Lenkerberechtigung zu besitzen, etc.
Sekundäre Obliegenheiten sind bspw. Schäden unverzüglich zu melden, alle Informationen für die Aufklärung des Unfallhergangs mitzuteilen, nach Möglichkeit das Schadenausmaß so gering als möglich zu halten, etc.
Wird bei einem Schadenfall eine Obliegenheit verletzt, leistet der Kfz-Haftpflichtversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, hat jedoch die Möglichkeit pro Obliegenheitsverletzung bis zu EUR 11.000 beim Schädiger zu regressieren. Liegen mehrere Obliegenheitsverletzungen vor, kann der Versicherer bis zu EUR 22.000 regressieren.
Gemäß des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) haftet der Verursacher eines Unfalles in unbegrenzter Höhe.
Schadenersatzansprüche, vor allem aufgrund von Personenschäden, können für den Verursacher somit finanziell existenzgefährdendes Ausmaß annehmen. Daher solltest Du unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen.
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