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Ablauf

Der Ablauf ist das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, also jener Zeitraum wenn der Vertrag ausläuft.

Die meisten Versicherungsverträge werden über längere Zeiträume abgeschlossen. Bei Verbraucherverträgen für 3 Jahre, bei Firmengeschäften über 10 Jahre.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vertrag zwangsläufig endet. Versicherungsverträge, die auf bestimmte Zeit, also z.B. auf 3 Jahre, abgeschlossen wurden und eine sogenannte „Verlängerungsklausel“ oder „Prolongationsklausel“ haben, verlängern sich nach dem Ablauf immer um ein Jahr. Um einen solchen Vertrag zu beenden ist in der Regel eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder Versicherer erforderlich.

Wurde der Vertrag ohne Verlängerungsklausel vereinbart, endet der Vertrag automatisch zum Ablauf. Das gilt aber natürlich auch für die Versicherungsdeckung.

Gut zu wissen!

Auch bei Verbraucherverträgen können längere Vertragslaufzeiten vereinbart werden – Du hast als Konsument aber trotzdem bereits nach 3 Jahren die Möglichkeit Deinen Versicherungsvertrag zu beenden. Achte aber darauf ob wegen der längeren Laufzeit ein Dauerrabatt zurückbezahlt werden muss, wenn Du vor dem vereinbarten Ablauf kündigst!

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