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Versicherungsbestätigung

(VB) Die Versicherungsbestätigung, kurz „VB“, gilt als Nachweis für das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht und Voraussetzung für die behördliche Zulassung eines Fahrzeugs ist.

Ab dem Gültigkeitsdatum der VB gilt für die KFZ-Haftpflichtversicherung automatisch eine vorläufige Deckung. Neben den Fahrzeugdaten ist auf der VB das jeweilige Versicherungsunternehmen angeführt, das mit Ausstellung einer Versicherungsbestätigung als haftendes Unternehmen gilt und bei einem Schaden leisten muss.

Gut zu wissen!

Endet die Leistungspflicht Deines Versicherers ist dieser verpflichtet dies der Verkehrsbehörde zu melden. Man spricht von der Ausstellung der „roten Karte“.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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KFZ-Versicherung, V|Neuabschluss

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