Wahrscheinlichkeit
Als Wahrscheinlichkeit bezeichnet man im Risikomanagement die Möglichkeit, dass ein zukünftiges Ereignis oder eine Entwicklung eintritt.
Wahrscheinlichkeiten können auf unterschiedliche Art gemessen bzw. bestimmt werden:
- objektiv
- subjektiv
- qualitativ
- quantitativ
Im Schadenfall wird häufig die Kausalität hinterfragt, wenn es um die Schadenursache geht. Dies ist wichtig, wenn bspw. eine Verletzung von Obliegenheiten bewiesen werden soll.
IdR. ermitteln das Sachverständige und zeigen im Rahmen eines Gutachtens auf Basis der erhobenen Daten und Eindrücke die Wahrscheinlichkeit für die ursächlichen Zusammenhänge auf.
In den Gutachten gibt es unterschiedliche Formulierungen, wie bspw.:
Formulierung prozentuelle Annahme / Erklärung ausschließbar 0% mit schlichter / einfacher Wahrscheinlichkeit <50% mit indifferenter / neutraler Wahrscheinlichkeit 50% mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit 50% – 54% mit überwiegender Wahrscheinlichkeit >55% mit sehr hoher / weit überwiegender Wahrscheinlichkeit >80% mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 99,9% mit bedingter Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Ereignisses unter der Bedingung, dass ein anderes Ereignis bereits eingetreten ist Hierbei handelt es sich um keine verbindliche Einteilung bzw. Einschätzung. Die prozentuelle Annahme dient lediglich zur Veranschaulichung.
Die Verletzung von Obliegenheiten vor/nach dem Versicherungsfall muss Dein Versicherer beweisen. Ihn trifft also die Beweislast.
Nur die Möglichkeit, dass ein Ereignis oder eine Handlung den Schaden beeinflusst hat, genügt idR. nicht.
Je höher der Grad der Wahrscheinlichkeit ist, desto eher ist eine Obliegenheitsverletzung also argumentierbar.
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