Wartezeiten

Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des vereinbarten Versicherungsschutzes, also der Leistungspflicht des Versicherers.

Neben der Sparte Rechtsschutzversicherung werden Wartezeiten üblicherweise bei Krankenversicherungen vereinbart. Tritt ein Versicherungsfall während der Wartezeit ein, besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
Wartezeiten verschieben somit den materiellen Versicherungsbeginn um die definierte Zeit nach hinten. Während der Wartezeit besteht in der Regel aber Prämienzahlungspflicht.

Gut zu wissen!

In der Krankenversicherung werden Leistungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, von Deinem Versicherer nicht übernommen, es sei denn, dass Dir die Erkrankung nachweislich nach Vertragsabschluss bekannt wurde. Bei Behandlungen infolge Unfall werden üblicherweise keine Wartezeiten vereinbart.