Wegfall des versicherten Interesses

(Interessewegfall) Wenn das versicherte Interesse bzw. Risiko entfällt, kann ein Versicherungsvertrag außerordentlich per sofort gekündigt werden, bspw. nach einem Totalschaden oder bei Zurücklegung/Entzug einer Gewerbeberechtigung für die versicherte Tätigkeit.

Gut zu wissen!

Nur weil Du ein Auto oder ein Gebäude verkauft hast und nicht mehr Besitzer bist, bedeutet dies nicht, dass ein „Wegfall des Interesses“ als Kündigungsgrund rechtlich korrekt ist. In diesem Fall müsste nämlich der Erwerber Deines Autos oder Gebäudes den Versicherungsvertrag kündigen; „Erwerberkündigung“.