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Schadenmeldung

Durch die Schadenmeldung informiert der Versicherungsnehmer seinen Versicherer über den Eintritt eines Schadenereignisses.

Dadurch erhält der Versicherer alle Angaben, die er für die Prüfung und weitere Abwicklung des Versicherungsfalles benötigt, wie bspw. Schadenhergang, -ursache und -ausmaß.

Die Meldung eines Schadens stellt eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers dar und muss in der Regel unverzüglich erfolgen.

Gut zu wissen!

Wird eine Schadensmeldung verspätet übermittelt, kann Dein Versicherer leistungsfrei sein!
In den jeweiligen Versicherungsbedingungen findest Du die Angabe wieviel Zeit Du hast um einen Schaden zu melden.

Unter „unverzüglich“ kann man beispielsweise verstehen:

  • Rechtsschutz: 8 Tage (lt. Handelsgericht Wien)
  • Unfallversicherung: 7 Tage (gem OGH-Urteil 7 Ob 250/01t)
  • Gefahrenerhöhung: Zeitspanne von etwa 3 Tagen bis max. 1 Woche
Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, S, Schaden

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