Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung trägt die entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers sowie der mitversicherten Personen.

Sie übernimmt gemäß ihrer Kostentragungs-funktion im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseiten, wenn der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist.

Zu beachten ist, dass Rechtsschutz-versicherungen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherungen, immer nur für die definierten Bereiche und Risiken gelten. Man spricht von einer „Spezialität des versicherten Risikos“. Um also eine Deckung der Rechtsschutz-versicherung nach einem Verkehrsunfall mit dem PKW zu haben, muss der entsprechende Baustein für den Verkehrsbereich abgeschlossen worden sein.

Eine wesentliche Aufgabe, genauer gesagt eine Rechtspflicht, des Rechtsschutzversicherers ist den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zu beraten und anzuleiten. Dies gilt bspw. für Hinweise bei relevanten Fristen.

Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer klar kommunizieren, dass es sich um ein „Bausteinsystem“ handelt und in welcher Eigenschaft der Versicherungsnehmer versichert ist. Hierbei zählt u.a. ob der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag für Privat- oder Betriebsbereich abschließt, da bei einem Versicherungsfall im Betriebsbereich die Privat-Rechtsschutzversicherung keine Leistungen übernehmen wird. Entscheidend ist der Zweck der Versicherung für eine Zuordnung.

Mögliche Bausteine eine Rechtsschutzversicherung sind u.a.

Die üblichen Ausschlüsse bei Rechtsschutzversicherungs-verträgen sind u.a. Krieg, Katastrophen, Streitigkeiten aufgrund der Errichtung von behördlich genehmigungspflichtigen Gebäuden, Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Scheidungsrecht etc. (siehe ARB)

Wichtig für einen gedeckten Versicherungsfall ist, dass dieser während der Versicherungslaufzeit eingetreten ist bzw. der ursächliche Grund für den Rechtsstreit in diesem Zeitraum gelegen ist. Ursache für eine Streitverkündung, also den Rechtsstreit, ist üblicherweise ein bestimmtes Ereignis oder ein Verstoß, der gesetzt wurde. In der Regel werden bei Neuverträgen für bestimmte Bausteine Wartezeiten vereinbart vor deren Ablauf keine Versicherungsfälle gedeckt sind.

Besonders bei einem Versichererwechsel kann es, wenn man hier ohne der erforderlichen Sorgfalt vorgeht, zu deckungsfreien Zeiträumen kommen. Oft liegt die Ursache für einen Rechtsstreit in der Vergangenheit. Hat man in der Zwischenzeit den Rechtsschutzversicherer gewechselt, muss Leistung aus dem alten Versicherungsvertrag gefordert werden.
In den Versicherungsbedingungen werden üblicherweise zeitlich begrenzte Nachdeckungszeiträume, oft 2 oder 3 Jahre, festgehalten. Diese sind jedoch nicht relevant, sofern der Versicherungsnehmer seinen Deckungsanspruch, gemäß §33 VersVG unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend macht.

Gut zu wissen!

Dein Versicherer hat in der Regel binnen 2 Wochen nach Meldung des Deckungsanspruches wegen eines Versicherungsfalles den Versicherungsschutz zu bestätigen oder begründet abzulehnen.

Oft erfolgt eine Ablehnung „aus Mangel der Erfolgsaussicht“, da für den Versicherer die Chancen ein Verfahren zu gewinnen nicht oder nicht ausreichend gegeben sind. Gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) hat der Versicherer das Recht die für ein Verfahren vorhandenen Beweise, den Sachverhalt und die Rechtsfolge zu prüfen. Was er nicht prüfen darf ist die Beweiswürdigung. Eine Ablehnung „aus Mangel der Erfolgsaussicht“ ist daher in vielen Fällen nicht zulässig, da sie einer Urteilvorwegnahme gleichkommt.

Video-Erklärung