Prämienbefreiung

Je Produktgestaltung des Versicherers kann eine Prämienbefreiung bei bestimmten Ereignissen, bspw. Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, im Rahmen einer Lebensversicherung vereinbart werden.

Tritt der definierte Leistungsfall ein, bleibt der Versicherungsschutz auch ohne weitere Zahlung der Prämien aufrecht.

Gut zu wissen!

Solche Zusatzdeckungen sind besonders bei Versicherungsverträgen zu empfehlen, die der Hinterbliebenen- oder Pensionsvorsorge dienen.