Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Der Baustein Sozialversicherungs-Rechtsschutz bietet Kostenübernahme für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen für Streitigkeiten mit österreichischen Sozialversicherungsträgern.

Die typischen Versicherungsfälle sind:

  • Gerichtsverfahren mit Sozialversicherungsträgern wegen sozialversicherungsrechtlicher Leistungsansprüche
  • Verfahren vor Verwaltungsbehörden zur Feststellung einer Sozialversicherungspflicht oder -berechtigung sowie des Beginns oder Endes der Sozialversicherung
  • Streitigkeiten wegen Beitragszahlungen und Zuschläge

Je nach Vertragsgestaltung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich und auf bestimmte Personen.
Im Privat- und Berufsbereich gilt der Versicherungsschutz in der Regel für den Versicherungsnehmer sowie Ehe-/Lebenspartner und gemeinsame minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben.
Im Betriebsbereich sind häufig neben dem Betrieb als Versicherungsnehmer auch die Dienstnehmer mitversichert.

Üblicherweise gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eintreten, sind daher nicht versichert.

Beispiel:
Nach einem schweren Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird eine Rehabilitation medizinisch verordnet. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) verweigert aber die Kostenübernahme.

Gut zu wissen!

Beachte, dass dieser Rechtsschutz-Baustein ausschließlich für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern Versicherungsschutz bietet.
Das bedeutet, dass ein Rechtsstreit mit Einrichtungen wie bspw. die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA) nicht gedeckt ist, da diese Einrichtung kein SV-Träger ist.

Video-Erklärung