Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer, also der Versicherungskunde, ist der Vertragspartner des Versicherers und unterschreibt den Antrag.
Versicherungsnehmer, kurz auch „VN“ genannt, kann sowohl eine natürliche sowie juristische Person sein.

Der Versicherungsnehmer trägt zudem schlussendlich für die Höhe der korrekten Versicherungssumme die Verantwortung und dafür, dass die Prämie gezahlt wird, obwohl er nicht zwingend der Prämienzahler sein muss. Weiters bestimmt der bei Personenversicherungen das Bezugsrecht, muss aber nicht selbst die versicherte Person sein.