Ausschluss

Ein Ausschluss schränkt das Risiko des Versicherers ein, in dem bestimmte Gefahrumstände und Schaden grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Ausgeschlossene Risiken sind also nicht versichert sind, wenn dadurch ein Schaden entstanden ist.

Die üblichen Ausschlüsse in jedem Versicherungsvertrag sind u.a. Krieg, Terroranschläge, innere Unruhe, Naturkatastrophen und Schäden durch ionisierte Strahlung.
Es gibt auch Ausschlüsse, die speziell für einzelne Versicherungssparten gelten, wie bspw. ein Ausschluss in der privaten Krankenversicherung aufgrund einer Vorerkrankung oder die Teilnahme an Wettfahrten in der KFZ-Versicherung.