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Haftpflichtversicherung

Hat man gemäß rechtlicher Grundlagen, bspw. dem ABGB, Schadenersatzverpflichtungen wegen eines Personen– oder Sachschadens zu erfüllen, leistet die Haftpflichtversicherung, sofern Deckung besteht, den Schadenersatzbetrag im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Haftpflichtversicherung erfüllt aber eine „Doppelfunktion“. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solchen, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen schützt sie vor unbegründete Ersatzforderungen, indem sie die Kosten für die Abwehr ersetzt.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt grs. den Zeitwert einer Sache.

Entscheidend ist, dass die „richtige“ Haftpflichtversicherung für das jeweilige Risiko abgeschlossen wurde. Entstand ein Schaden bspw. durch die Benutzung eines Fahrzeuges ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich. Schäden, die aus dem Privatbereich entstehen werden durch eine Privathaftlichtversicherung gedeckt; für die Haltung von Tieren wird eine Tierhalterhaltpflichtversicherung benötigt und für den Betriebsbereich eine Betriebshaftpflichtversicherung etc.

Leistungsfreiheit für den Versicherer besteht u.a., wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Gut zu wissen!

Da man gesetzlich, gem. ABGB, in unlimitiertem Umfang für Schadenersatzverpflichtungen aufkommen muss, empfiehlt es sich der Wahl der Höhe der Versicherungssumme besonderes Augenmerk zu widmen.
Vor allem nach Personenschäden können sehr hohe Ersatzsummen gefordert werden, da ggf. auch Kosten für langfristige Reha-Maßnahmen und Verdienstentgänge anfallen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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