Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, sind die „AGBs für das Versicherungswesen“.
Als Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), regeln sie die Rechte und Pflichten zwischen den beiden Vertragsparteien, dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Auch der grundlegende Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungssparten ist in den AVB beschrieben.
Spezialisierungen des Versicherungsschutzes werden in den Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) oder Klauseln ausgeführt.
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Der Aufbau der AVB ist üblicherweise gleich und kümmert sich u.a. um folgende Fragen:
- Versicherte Gefahren/Schäden („Was passiert sein muss, damit es versichert ist“)
- Nicht versicherte Gefahren („In welchen Fällen wird grs. nicht geleistet“; Ausschlüsse)
- Versicherte Sachen & Kosten („Dafür zahlt die Versicherung“; auch Kostenübernahme für Schadenminderung)
- Geltungsbereich („Wann und Wo der Versicherungsschutz gilt“)
- Obliegenheiten („Spielregeln“)
- Versicherungswert & Entschädigung („Wieviel wird entschädigt und auf welcher Grundlage?“; bspw. Neuwertversicherung)
- Unterversicherung („Was, wenn die VS geringer als der VWert„)
- Regressmöglichkeit („Wenn geleistet wird, kann uU. von jemandem das Geld zurückverlangt werden“
Es gibt Musterbedingungen des Versicherungsverbandes (VVO), die als Vorlage dienen, aber von den Versicherern abgeändert werden können. Die Versicherer haben also Gestaltungsfreiheit was ihre Versicherungsbedingungen betrifft.
Neben der Versicherungsprämie solltest Du also auch die geltenden AVBs vergleichen (lassen).
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