Regress

Regress ist ein gesetzlich vorgesehener Rückgriff auf eine geleistete Schadenzahlung des Versicherers, der im Zivilrecht geregelt ist.

Gemäß §67 VersVG erwirbt sich der Versicherer durch die Leistung nach einem Schaden das Recht bei dem Schadensverursacher zu regressieren. Eine Schadenzahlung an den Versicherungsnehmer kann also durch den Versicherer vom Schädiger zurückgefordert werden.

Gut zu wissen!

Sollte ein Schaden durch einen Deiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, bspw. Deinem Ehepartner, verursacht worden sein, hat der Versicherer keinen Anspruch auf einen Regress. Die Ausnahme wäre, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.