Regress

Regress ist ein gesetzlich vorgesehener Rückgriff auf eine geleistete Schadenzahlung des Versicherers, der im Zivilrecht geregelt ist.

Gemäß §67 VersVG erwirbt der Versicherer durch seine Leistung nach einem Schaden das Recht sich bei dem Schadensverursacher zu regressieren. Eine Schadenzahlung an den Versicherungsnehmer kann also durch den Versicherer vom Schädiger zurückgefordert werden.

Zu beachten dabei ist, dass ein solcher Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers erfolgen darf, wenn ein Schaden nur teilweise durch den Versicherer ersetzt wird. Hierfür gibt es noch die Regelung des sogenannten Quotenvorrechts.

Gut zu wissen!

Sollte ein Schaden durch einen Deiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, bspw. Deinem Ehepartner, verursacht worden sein, hat der Versicherer keinen Anspruch auf einen Regress. Die Ausnahme wäre, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.