Neuwertversicherung
Sachversicherungen sind in der Regel sogenannte Neuwertversicherungen, bei denen der Versicherer im Schadensfall den Neuwert einer versicherten Sache ersetzt.
Zu beachten ist, dass der Versicherer den Neuwert einer beschädigten Sache in der Regel dann ersetzt, wenn diese innerhalb einer bestimmten Frist neu angeschafft wird. Erfolgt keine Neuanschaffung, sondern eine Ablöse, wird lediglich der Zeitwert ersetzt.
In den Versicherungsbedingungen ist oft angeführt, dass der Zeitwert einer versicherten Sache zum Schadenzeitpunkt nicht geringer als 40% des Neuwertes sein darf. Ist dies der Fall hätte der Versicherer das Recht anstelle des Neuwerts nur den Zeitwert zu auszuzahlen. Es ist also empfehlenswert für den guten allgemeinen Zustand der versicherten Sachen zu sorgen.
Bei Maschinenbruch-Versicherungen liegt die Grenze für die Betrachtung ob der Neuwert oder Zeitwert ersetzt wird, häufig bei 50%.
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