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Versicherungswert

Als Versicherungswert bezeichnet man den tatsächlichen materiellen Wert einer versicherten Sache.

Dieser Wert stellt in der Sachversicherung eine Obergrenze für die Entschädigungsleistung des Versicherers dar, da die Entschädigung grundsätzlich nicht höher ausfallen darf als der eingetretene Schaden.

Für die Berechnung einer Prämie ist die vereinbarte Versicherungssumme ausschlaggebend, die dem Versicherungswert entsprechen sollte.

Im Schadenfall wird das Verhältnis zwischen dem Versicherungswert und der Versicherungssumme betrachtet um eine Unterversicherung oder Überversicherung festzustellen.

Gut zu wissen!

Die Regelung, dass eine Entschädigung nicht über dem Wert einer Sache liegen darf, wird in der Praxis durch vereinbarte Neuwertversicherungen oder Taxen durchbrochen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

Video-Erklärung

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Sachversicherung, V

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