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Unterversicherung

Ist bei einem Versicherungsvertrag die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherte(n) Sache(n), spricht man von Unterversicherung.

Liegt im Schadenfall eine Unterversicherung vor, ist das für den Versicherungsnehmer mit großen Nachteilen verbunden, da die Entschädigungsleistung geringer ausfällt als der entstandene Schaden.
Im Falle eines Totalschadens ist die Versicherungsleistung mit der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt und bei einem Teilschaden wird die Leistung des Versicherers verhältnismäßig gekürzt:

Formel für die Entschädigungsleistung =
[Schaden x Versicherungssumme / tatsächlicher Wert]

Schadenminderungskosten, die vom Versicherer im Schadenfall vorgeschrieben wurden, werden im Rahmen der Versicherungssumme des Vertrages nicht berücksichtigt, wenn es um die Feststellung einer Unterversicherung geht.

Gut zu wissen!

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, solltest Du darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen oder eine Versicherung „auf erstes Risiko“ abschließen.

Gerade im betrieblichen Bereich ist es nicht immer leicht die Versicherungssumme im Auge zu behalten, da mit einer kurzfristigen Anschaffung von bspw. Betriebseinrichtung plötzlich der Versicherungswert erhöht werden kann. Damit Du in solchen Fällen trotzdem gut abgesichert bist, empfiehlt es sich eine sogenannte Vorsorgedeckung abzuschließen oder einen Summenausgleich zu vereinbaren.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

Video-Erklärung

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