VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / SCHADENMINDERUNGSPFLICHT2 / WIKI3 / Allgemein4 / SCHADENMINDERUNGSPFLICHT

Schadenminderungspflicht

Schadenminderungspflicht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss um einen Schaden so gering als möglich zu halten.

Die vom Versicherer im Schadenfall erteilten Weisungen zur Schadenminderung sind zu befolgen und die damit verbundenen Aufwände werden durch den Versicherer getragen. Dies ist mit ein Grund warum Schadenmeldungen unverzüglich erfolgen müssen.

Die Pflicht den Schaden zu verhindern bzw. gering zu halten ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die nach Eintritt eines Versicherungsfalles gilt.

Gut zu wissen!

Auch die Kosten für erfolglose Aufwendungen im Zuge der Schadenminderung hat der Versicherer zu übernehmen, sofern er diese angeordnet hat.

Schadenminderungskosten, die anfallen, weil sie Dir der Versicherer im Schadenfall vorschreibt, werden im Rahmen der Versicherungssumme Deines Vertrages nicht berücksichtigt, wenn es um die Feststellung einer Unterversicherung geht.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
Allgemein, S, Schaden

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: PRIVATE VORSORGE Link to: PRIVATE VORSORGE PRIVATE VORSORGE Link to: TEILENTSCHÄDIGUNG Link to: TEILENTSCHÄDIGUNG TEILENTSCHÄDIGUNG
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen