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Unfallversicherung (privat)

Die Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung, wenn die versicherte Person einen Unfall mit bleibenden Folgen erleidet.

Der Versicherungsfall ist somit der Eintritt des Unfalls. Zu unterscheiden sind die gesetzliche Unfallversicherung, die ausschließlich bei den Folgen von Unfällen im kausalen Zusammenhang mit der Arbeit Leistung erbringt, und die private Unfallversicherung, welche sowohl Freizeit- als auch Arbeitsunfälle abdeckt.

Geregelt werden Verträge der privaten Unfallversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), den geltenden Versicherungsbedingungen, Tarifen sowie Klauseln. Der örtliche Geltungsbereich ist die ganze Erde. Es gilt somit weltweiter Versicherungsschutz und das rund um die Uhr.

Je nach Vertragsgestaltung können u.a. folgende Deckungen vereinbart werden:

  • Kapitalleistung bei dauernder Invalidität
  • Unfallrente
  • Todesfall
  • Unfallkosten
  • Bergungskosten
  • Taggeld
  • Spitalgeld
  • etc.

Die Höhe der Versicherungsleistung hängt einerseits von der vereinbarten Versicherungssumme ab und bei den Bausteinen „Kapitalleistung für dauernde Invalidität“ und „Unfallrente“ vom festgestellten Grad der Invalidität infolge eines Unfalles. Abhängig von der Vertragsgestaltung der privaten Unfallversicherung wird ab 1% dauernder Invalidität Leistung erbracht. Zusätzlich kann eine Progression vereinbart werden, welche die Versicherungsleistung abhängig vom Invaliditätsgrad erhöht.
Auch bestehende Vorerkrankungen, die auf die Unfallfolgen Einfluss haben, werden bei der Feststellung der Versicherungsleistung berücksichtigt. Man spricht von einem „Mitwirkungsanteil„.

Risikoausschlüsse in der privaten Unfallversicherung sind u.a. Unfälle, welche

  • die versicherte Person als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs erleidet
  • bei der Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben und deren Trainingsfahrten entstehen
  • bei der Teilnahme an Landes, Bundes- oder internationalen sportlichen Wettbewerben entstehen
  • mit Kriegsereignissen und innere Unruhen zusammenhängen
  • die versicherte Person bei der Begehung strafbarer und vorsätzlicher Handlungen erleidet
  • infolge einer Bewusstseinsstörung oder Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Medikamente oder Suchtgifte entstehen

Auch Ereignisse, die mit einer übertragbaren Krankheit zusammenhängen, sind in der Regel nicht versichert. („Infektionsklausel“)
Welche Ausschlüsse tatsächlich für den jeweiligen Versicherungsvertrag bestehen, ist in den geltenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Gut zu wissen!

Eine private Unfallversicherung bietet die Möglichkeit für die finanziellen Folgen eines schweren Unfalles vorzusorgen und Deckungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich nach der Bemessungsgrundlage, die vom Einkommen des Verunfallten abhängig ist. Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Das bedeutet, dass bspw. Hausfrauen nach einem Unfall keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Selbständige und Kinder erhalten zwar Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, die aber sehr gering sind.

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Personenversicherung, U, Unfallversicherung|Neuabschluss

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