Kriegsrisiko

Schäden im Zusammenhang mit Krieg, sowie Bürgerkrieg, werden üblicherweise in Versicherungsverträgen als Ausschluss angeführt und sind somit nicht gedeckt.

In Unfall– und Lebensversicherungen ist nur das „passive Kriegsrisiko“, also ohne aktiver Kriegsbeteiligung, gedeckt. Das bedeutet, dass der Versicherer zu leisten hat, wenn die versicherte Person infolge von kriegerischen Aktionen, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verletzt wird oder stirbt.

Gut zu wissen!

Beachte die für den jeweiligen Vertrag gültigen Bedingungen, da die Deckung für das passive Kriegsrisiko oft mit einer zeitlichen Frist von wenigen Tagen einher geht, innerhalb derer Du das betroffene Gebiet verlassen musst.