Taggeldversicherung
Taggeldversicherungen leisten den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag pro Tag einer unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person.
Zu unterscheiden sind das Krankenhaustagegeld und das Krankentaggeld.
- Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung erfolgt die Vergütung pro Tag an dem sich die versicherte Person in stationärer Behandlung befindet. Solche Versicherungen werden auch „Spitalgeldversicherungen“ genannt.
- Kranken(tag)geldversicherungen leisten pro Tag der Arbeitsunfähigkeit unabhängig davon ob sich die versicherte Person in einem Krankenhaus befindet oder daheim. In der Regel wird bei solchen Verträgen eine Obergrenze für Entschädigungsleistungen definiert durch eine maximale Anzahl an Tagen, bspw. „Taggeld bis zu 100 Tagen“.
Solche Deckungen können auch im Rahmen der Unfallversicherung als „Genesungsgeld“ vereinbart werden.
Taggeldversicherungen sind vor allem für Dich sinnvoll, wenn Du beruflich selbständig bist oder einen Job hast, bei dem Dein Einkommen stark von Provisionen abhängt. In solchen Fällen kannst Du durch Taggeldversicherungen eventuelle Verdiensteinbußen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kompensieren.
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