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Risikoausschluss

Wenn eine bestimmte Gefahr vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist, wird das als Risikoausschluss genannt.
Durch den Ausschluss einzelner, in der Regel kaum einzuschätzenden, Gefahren wird ein Risiko für den Versicherer berechenbarer.

Die üblichen Ausschlüsse in jedem Versicherungsvertrag sind u.a. Krieg, Terroranschläge, innere Unruhe, Naturkatastrophen und Schäden durch ionisierte Strahlung.

Es gibt auch Ausschlüsse, die speziell für einzelne Versicherungssparten gelten, wie bspw. ein Ausschluss in der privaten Krankenversicherung aufgrund einer Vorerkrankung oder die Teilnahme an Wettfahrten in der KFZ-Versicherung.

Gut zu wissen!

Alternativ zu einem Risikoausschluss kann der Versicherer einen Antrag auch gänzlich ablehnen oder einen Vertrag mit Risikozuschlag anbieten. Im Sinne eines umfassenden Versicherungsschutzes wäre, wenn möglich, der Risikozuschlag einem Ausschluss vorzuziehen.

Anders als bei der Verletzung einer Obliegenheit, gibt es bei einem Risikoausschluss keine Möglichkeit einen Kausalitätsgegenbeweis zu erbringen um vielleicht doch Versicherungsschutz zu haben.

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