VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / UNWIDERRUFLICHES BEZUGSRECHT2 / WIKI3 / Personenversicherung4 / Lebensversicherung5 / UNWIDERRUFLICHES BEZUGSRECHT

Unwiderrufliches Bezugsrecht

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.

Sollte der Begünstigte bereits verstorben sein, erhalten dessen Erben an seiner Stelle das unwiderrufliche Bezugsrecht.

Anstelle des unwiderruflichen Bezugsrechts kann auch ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart werden, bei dem auch ohne Einwilligung der bisher Bezugsberechtigten eine Änderung vorgenommen werden kann.

Gut zu wissen!

Aufgrund der nachträglichen Möglichkeit das Bezugsrecht zu ändern, ohne Einwilligung der bisher bezugsberechtigten Person(en), ist ein widerrufliches Bezugsrecht im Sinne des Versicherungsnehmers zu bevorzugen.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
Lebensversicherung, Personenversicherung, U

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: UNFALLVERSICHERUNG PRIVAT Link to: UNFALLVERSICHERUNG PRIVAT UNFALLVERSICHERUNG PRIVAT Link to: VERSICHERUNGSAGENT Link to: VERSICHERUNGSAGENT VERSICHERUNGSAGENT
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen