Bergungskosten

Durch den Deckungsbaustein Bergungskosten werden die Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person oder Sache im Rahmen der dafür vorgesehen Versicherungssumme ersetzt.

Bergungskosten können u.a. im Rahmen der Unfallkosten bei der privaten Unfallversicherung versichert werden. Teilweise sind Bergungskosten bereits in den Grunddeckungen des Versicherungsvertrages enthalten. Gedeckt ist dann die Bergung der versicherten Person aus Berg- oder Seenot.

Auch bei der Bergung von verunfallten Fahrzeugen fallen Bergungskosten an, die entweder im Rahmen einer bspw. Kaskoversicherung bereits versichert sind oder mittels gesonderter Deckungserweiterung in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können.