Spitalgeld

(Krankenhaustagegeld) Das Spitalgeld, auch Krankenhaustagegeld genannt, kann im Rahmen einer privaten Kranken– oder Unfallversicherung versichert werden. Dadurch können Kosten/Verluste abgedeckt werden, die durch einen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa für Kinderbetreuung oder für Verdienstentgang etc.

Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag bezahlt, an dem sich die versicherte Person in stationärer Behandlung befindet. Für die Leistungserbringung des Versicherers dient die Krankenhausaufenthalts-bestätigung als Beleg.