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Unfall

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis, bei dem eine Person eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet.

Auch als Unfall gelten Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedern und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Verletzungen des Meniskus. Krankheiten gelten nicht als Unfall, außer Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).

Gut zu wissen!

Einfach zu merken ist der Unfallbegriff mit dem Wort „PAUKE“: Ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper Einwirkendes Ereignis.

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Personenversicherung, U, Unfallversicherung

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