Invaliditätsgrad

Ein Invaliditätsgrad entsteht durch den völligen Verlust bzw. Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen. Das Ausmaß einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall, das anhand der Gliedertaxe in Prozent dargestellt wird.

Bestehende Vorerkrankungen, die auf die Unfallfolgen Einfluss haben, werden bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt. Man spricht von einem „Mitwirkungsanteil„.

In der Unfallversicherung wird die Höhe der Leistung abhängig von der festgestellten Invalidität erbracht, wenn diese innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt bescheinigt wird. Sollte die genaue Prozentangabe noch nicht eindeutig ermittelt werden können, da sich der Zustand der versicherten Person noch verbessern oder verschlechtern kann, so kann bis zu 4 Jahre lang jährlich eine Neubemessung erfolgen.

Sofern die Produktgestaltung des Versicherers dies berücksichtigt, kann durch die sogenannte Progression eine Leistung der Unfallversicherung bei dauernder Invalidität erhöht werden. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad nach einem Unfall ist, desto höher ist der Wert um den die Versicherungssumme erhöht wird.

Gut zu wissen!

Die „richtige“ Festsetzung einer Versicherungssumme ist nicht einfach. Achte beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung, dass die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität im Versicherungsangebot eher höher bemessen wird.

Häufig werden in Beratungsgesprächen Unfälle mit großen Invaliditätsgraden besprochen, welche, das ist durchaus richtig, enorme finanzielle Aufwände für Betroffene bedeuten können. Im Zuge der Beratung kann man den Eindruck gewinnen, dass eine niedrigere Versicherungssumme aufgrund einer angebotenen Progression ausreichend ist, da bei entsprechend hohen Invaliditätsgraden auch hohe Summen ausbezahlt werden.

Die meisten Unfälle mit bleibenden Folgen bewegen sich aber in einem Bereich von unter 25% Dauernder Invalidität. Betrachte also auch die möglichen Leistungen Deines Versicherers bei „niedrigeren“ Invaliditätsgraden.