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Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage stellt jenen Wert dar, welcher die Grundlage für die Berechnung von Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung ist.

Bei Angestellten ist die Bemessungsgrundlage abhängig von der jeweiligen Beitragsgrundlage, also dem Einkommen.
Zu beachten ist die sogenannte „Höchstbeitragsgrundlage„, die jenen Betrag definiert, oberhalb dem keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Sie stellt auch die Obergrenze für die Berechnungsgrundlage für Leistungen dar.

Gut zu wissen!

Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung haben Selbstständige, SchülerInnen und Studierende fixe Bemessungsgrundlagen worauf in der Beratung besonders viel Augenmerk gelegt werden sollte.

Solltest Du selbständig sein, hast Du die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig Deine Bemessungsgrundlage in 2 Stufen zu erhöhen.

Video-Erklärung

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zu den Leistungsrechtlichen Werten der Sozialversicherung 2025

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Anpassung_jährlich, B, Sozialversicherung|Unfallversicherung

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