Kündigung (allgemein)
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Versicherungsvertrages zur Beendigung eines Vertrages.
Versicherungsnehmer als auch Versicherer haben die gleichen Kündigungsmöglichkeiten. Man spricht von einem „paritätischen Kündigungsrecht„.
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.
Bei ordentlichen Kündigungen wird ohne Angabe von Gründen zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten die Kündigung ausgesprochen; siehe Ablaufkündigung.
Außerordentliche Kündigungen sind solche, die einer entsprechenden Begründung bedürfen, wie bspw. Kündigung infolge Schadensfall, bei Interessewegfall oder bei Veräußerung der versicherten Sache.
Der Versicherer hat zudem bei Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers sowie bei der Verletzung von Obliegenheiten ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Besonderheit der KFZ-Haftpflichtversicherung: Laut KHVG kann auch bei Prämienerhöhung (Indexanpassung) außerordentlich gekündigt werden.
Beachte bei Vertragskündigungen aber immer die geltenden Fristen!
Kündigungen, die nicht fristgerecht beim Vertragspartner einlangen, sind nicht gültig. Gleiches gilt auch bei einem Rücktritt.
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