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Paritätisches Kündigungsrecht

Man spricht von einem paritätischen Kündigungsrecht, wenn beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer, die gleichen Möglichkeiten der Kündigung haben.

Gut zu wissen!

Generell sind bei Vertragskündigungen die geltenden Fristen zu beachten. Kündigungen, die nicht fristgerecht beim Vertragspartner einlangen, sind nicht gültig.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, Kündigung, P, Vertragsbeendigung

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