Paritätisches Kündigungsrecht
Man spricht von einem paritätischen Kündigungsrecht, wenn beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer, die gleichen Möglichkeiten der Kündigung haben.
Generell sind bei Vertragskündigungen die geltenden Fristen zu beachten. Kündigungen, die nicht fristgerecht beim Vertragspartner einlangen, sind nicht gültig.
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