Erwerberkündigung
Die sogenannte Erwerberkündigung, auch bezeichnet als „Kündigung infolge Eigentumsübergang“, ist eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Wenn eine versicherte Sache, wie bspw. ein Fahrzeug oder Gebäude, veräußert wird, hat der Erwerber den Versicherungsvertrag zu übernehmen oder muss, sofern er dies nicht will, innerhalb 1 Monats dem Versicherer des Veräußerers die Kündigung aussprechen.
Als Zeitpunkt für den Erwerb gilt der tatsächliche Übergang des Eigentums bzw. bei Liegenschaften die Grundbucheintragung. War dem Erwerber nicht bekannt, dass für die erworbene Sache eine Versicherung bestand, gilt die Frist von 1 Monat ab Kenntniserlangung des Versicherungsvertrages.
Da es sich um eine paritätische Kündigungsmöglichkeit handelt, haben sowohl der Erwerber der versicherten Sache als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht.
Wenn Du ein Auto oder ein Gebäude verkaufst, muss der Erwerber Deinen Versicherungsvertrag kündigen.
In der Praxis wird dies, vor allem bei Fahrzeugverkäufen, aber nicht so gelebt, da es für viele Versicherer ausreichend ist eine Kfz-Abmeldebestätigung zu erhalten um einen Vertrag zu beenden.
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!