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Freedom of Service (FOS)

Unter Freedom of Service, zu deutsch Dienstleistungsfreiheit, versteht man eine Versicherungslösung bzw. Klausel, die Unternehmen und deren Töchtern Versicherungsschutz im Rahmen eines gemeinsamen Versicherungsvertrages bietet.

Solche Vereinbarungen finden sich häufig bei Großkunden- bzw. Industrieversicherungen, die international im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind und neben dem Firmenhauptsitz auch Tochterunternehmen in EWR-Ländern betrieben.

Gut zu wissen!

IdR. werden die Deckungsinhalte, die für den Firmenhauptsitz gelten, für alle in der Polizze genannten Standorte angewandt.

Je nach Vereinbarung, kann der örtliche Geltungsbereich auch über den EWR-Raum hinausgehen.

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