Ablaufkündigung

Versicherungsverträge, bei denen eine bestimmte Laufzeit mit Verlängerungsklausel vereinbart wurde, sowie Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, kann der Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer definierten Frist, in der Regel 1 bis 3 Monate, kündigen. Man spricht in diesem Fall von einer „Kündigung zum Ablauf“ oder „Ablaufkündigung“.

Einer Begründung bedarf diese ordentliche Kündigung zum Unterschied einer außerordentlichen Kündigung nicht .

Gut zu wissen!

Wenn Du Deinen Versicherungsvertrag beenden möchtest, achte darauf, dass Du fristgerecht kündigst – und das zur Nachvollziehbarkeit am besten schriftlich.