Kollisionskasko
(Vollkasko) Eine Kollisionskasko, auch als Vollkasko bekannt, deckt Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug und dessen Teilen, welche durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges oder an dessen befestigten Teile entstehen.
Im Deckungsumfang der Kollisionskasko sind neben den Risiken einer Elementarkasko (Naturgewalten, Feuer, Diebstahl und Raub, Berührung mit Tiere) auch Schäden gedeckt, die durch Vandalismus, Parkschaden und eigenverursachtem Unfall (=Kollision) entstehen.
Kaskoversicherungen leisten bei Eintritt eines Teilschadens die Reparaturkosten, also die Aufwände für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert (abzügl. Wrackwert).
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist der räumliche Geltungsbereich der Kaskoversicherung mit Europa im geographischen Sinn definiert. Auch der zeitliche Geltungsbereich ist ident mit 1 Jahr, jedoch werden von vielen Versicherern mehrjährige Vertragslaufzeiten angeboten, was in der Regel mit entsprechenden Nachlässen verbunden ist.
Für die Kaskoversicherung gelten grundsätzlich die gleichen Ausschlüsse und Obliegenheiten wie für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unterschied, dass eine Kaskoversicherung bei einer Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten leistungsfrei ist.
Nicht versichert sind u.a. Brems-, Betriebs– und reine Bruchschäden sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
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