Elementarkasko

(Teilkasko) Die Elementarkasko, oder auch Teilkasko genannt, bietet Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an diesem befestigt sind, durch

  • Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, etc.)
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch fremder Personen
  • Brand, Explosion
  • Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen (Erweiterung auf „alle Tiere“ marktüblich)

Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie diverse Zusatzdeckungen können üblicherweise auch mitversichert werden.

Wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, ist der räumliche Geltungsbereich der Kaskoversicherung mit Europa im geographischen Sinn definiert. Auch der zeitliche Geltungsbereich ist ident mit 1 Jahr, jedoch werden von vielen Versicherern mehrjährige Vertragslaufzeiten angeboten, was in der Regel mit entsprechenden Nachlässen verbunden ist.

Nicht versichert sind u.a. Brems-, Betriebs– und reine Bruchschäden sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Für die Kaskoversicherung gelten ansonsten grundsätzlich die gleichen Ausschlüsse und Obliegenheiten wie für eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Unterschied ist, dass eine Kaskoversicherung bei einer Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten leistungsfrei ist.

Gut zu wissen!

Am heimischen Versicherungsmarkt werden Dir Versicherungsprodukte mit Bezeichnungen wie „Parkschadenkasko“, „eingeschränkte Kasko“ o.ä. angeboten, die verschiedene Deckungen bieten. Der tatsächliche Umfang von Teilkaskoversicherungen kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.