Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der bezahlt werden muss um eine bestimmte Sache gleicher Art und Güte erneut anzuschaffen.

Festgestellt wird dieser Betrag zum jeweiligen Schadenzeitpunkt. Die alters- und abnutzungsbedingte Entwertung wird, wie bei der Ermittlung des Zeitwertes, berücksichtigt

Abhängig von den geltenden Versicherungsbedingungen, kann die Definition des Wiederbeschaffungswerts jener des Neuwerts gleichen.

Wiederbeschaffungswert = Kosten für die Sache zzgl. Nebenkosten für deren Beschaffung