Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der bezahlt werden muss um eine bestimmte Sache gleicher Art und Güte erneut anzuschaffen.
Festgestellt wird dieser Betrag zum jeweiligen Schadenzeitpunkt. Die alters- und abnutzungsbedingte Entwertung wird, wie bei der Ermittlung des Zeitwertes, berücksichtigt
Abhängig von den geltenden Versicherungsbedingungen, kann die Definition des Wiederbeschaffungswerts jener des Neuwerts gleichen.
Wiederbeschaffungswert = Kosten für die Sache zzgl. Nebenkosten für deren Beschaffung
Link zu: Kontakt
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!