Gesundheitsprüfung

Damit bei einem Neuabschluss einer Personenversicherung, v.a. bei Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherungen, das Risiko für den Versicherer einschätzbar wird, ist die Prüfung des Gesundheitszustandes erforderlich.

In der Regel ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheitsfragen, die dem Antrag beigelegt werden, ausreichend.
Bei höheren Versicherungssummen oder besonderen Umständen, wie bspw. Vorerkrankungen, können auch ärztliche Atteste oder Untersuchungen erforderlich sein.

Gut zu wissen!

Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Antragserstellung ist eine Obliegenheit gemäß §16 VersVG. („vorvertragliche Anzeigepflicht„)

Beachte, dass der Versicherer, sollten die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet werden, vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann und im Schadenfall leistungsfrei ist.
Wenn Du Dir nicht sicher bist ob eine bestimmte Krankheit für den Versicherer relevant ist, sprich mit Deinem Versicherungsberater darüber – im Zweifel lieber eine Angabe zu viel als zu wenig machen.