Totalschaden
Als Totalschaden wir die vollkommene Zerstörung oder das Abhandenkommen einer versicherten Sache bezeichnet.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache übersteigen. Der Versicherer ersetzt bei Wiederbeschaffung den Neuwert, sofern es sich um eine Neuwertversicherung handelt. Bei Haftpflichtversicherungen und KFZ-Kaskoversicherungen wird der Zeitwert ersetzt.
Sollte die Sache nicht gänzlich zerstört bzw. abhandengekommen sein, spricht man von einem Teilschaden.
Auch bei Neuwertversicherungen kann in bestimmten Fällen nur ein Zeitwert von Deinem Versicherer ersetzt werden. Dies kommt bspw. vor, wenn der Wert der versicherten Sache unter 40% des Neuwertes liegt.
Die sachliche Begründung solcher Regelungen ist nachvollziehbar, da je geringer der Zeitwert zum Schadenszeitpunkt im Verhältnis zu dem Neuwert ist, desto wahrscheinlicher wird die durch den Versicherungsfall drohende „Bereicherung“ des Versicherungsnehmers, wenn eine Neuwertentschädigung erfolgen würde.
Du kannst mit Deinem Versicherer vereinbaren, dass Sachen, die laufend instand gehalten und/oder betrieblich genutzt werden, immer einen Zeitwert von über 40% haben.
Auch wenn die betroffene Sache nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder angeschafft wird, können die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass lediglich der Zeitwert ersetzt wird.
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