VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / TEILSCHADEN2 / WIKI3 / Sachversicherung4 / Betriebsversicherung5 / Betriebseinrichtungsversicherung6 / TEILSCHADEN

Teilschaden

Als Teilschaden wir die teilweise Zerstörung bzw. Beschädigung einer versicherten Sache bezeichnet.

Der Versicherer ersetzt in solchen Fällen die Kosten für die Wiederherstellung, also Reparatur, und, wenn dies vereinbart wurde, eventuelle Wertminderungen.
In der Regel werden Reparaturen nicht bezahlt, wenn deren Wert über dem Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache liegt.

Das Gegenteil eines Teilschadens ist der Totalschaden.

Gut zu wissen!

Wichtig ist, dass die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, da es aufgrund der Regelungen bei Unterversicherung zu einer verminderten Versicherungsleistung kommt.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Haushaltsversicherung, KFZ-Versicherung, Sachversicherung, T

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: SONDERKLASSE Link to: SONDERKLASSE SONDERKLASSE Link to: HTTPS Link to: HTTPS HTTPS
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen