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Kurzfristige Verträge

Als kurzfristige Verträge bezeichnet man Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter 1 Jahr oder solche, die speziell für kurzfristige Risiken, wie bspw. Urlaubsreisen abgeschlossen werden.

Sie enden zum vereinbarten Zeitpunkt und müssen daher nicht extra gekündigt werden.

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