Mindestversicherungssumme
Bei zwingend vorgeschriebenen Versicherungen, wie u.a. der Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für Versicherungsmakler:innen, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Vertrag nicht weniger als eine bestimmte Summe leistet. Man spricht in diesem Fall von der Mindestversicherungssumme.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bspw. eine Mindestversicherungssumme von EUR 7,79 Mio. (Stand 04/2022) vorgesehen.
Da die vorgegebenen Summe das Minimum darstellen und dies unter Umständen zu wenig sein kann, um entstandene Schäden zu kompensieren, empfiehlt sich höhere Versicherungssummen mit dem Versicherer zu vereinbaren.
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