Mindestversicherungssumme

Bei zwingend vorgeschriebenen Versicherungen, wie u.a. der Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für Versicherungsmakler:innen, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Vertrag nicht weniger als eine bestimmte Summe leistet. Man spricht in diesem Fall von der Mindestversicherungssumme.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bspw. eine Mindestversicherungssumme von EUR 7,79 Mio. (Stand 04/2022) vorgesehen.

Gut zu wissen!

Da die vorgegebenen Summe das Minimum darstellen und dies unter Umständen zu wenig sein kann, um entstandene Schäden zu kompensieren, empfiehlt sich höhere Versicherungssummen mit dem Versicherer zu vereinbaren.